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Hindernisfreie Park- und Grünanlagen

Die Zugänglichkeit der öffentlichen Parkanlagen, Spielplätze und der drei Friedhöfe in der Stadt Bern soll verbessert werden, da die oft vor vielen Jahren angelegten Anlagen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen zahlreiche Hindernisse aufweisen.

Projekt

Damit die Park- und Grünanlagen der Stadt Bern auch von geh- und sehbehinderten Menschen besucht werden können, müssen sie mehrere Anforderungen erfüllen. Es gilt beispielsweise die Befahrbarkeit von Wegen und die Überbrückung von Höhendifferenzen mit Rollstühlen und Rollatoren zu ermöglichen. Auch die Ertastbarkeit der Zugänge und der Wegführungselemente ist sicherzustellen. Sitzbänke, Rampen und Treppen haben die gleichen Anforderungen zu erfüllen, wie im übrigen öffentlichen Raum. Menschen mit Sehbehinderungen sind zudem auf Informationen nach dem sogenannten «Zwei-Sinne-Prinzip» angewiesen. Sie werden mit zwei Sinnen gleichzeitig informiert, z.B. visuell und akustisch oder visuell und taktil.

Bei der hindernisfreien Ausgestaltung gilt es, stets auch der historischen Bedeutung der Anlage, deren Funktion, Topografie und dem zu erhaltenden Baum- und Pflanzenbestand Rechnung zu tragen.

Für die Anpassung der Park- und Grünanlagen hat der Stadtrat einen Kredit von 2,5 Millionen Franken gesprochen. Die Arbeiten erfolgen ab 2023.

Wichtigste Massnahmen

Folgende Massnahmen sollen gemäss Stadtratsbeschluss umgesetzt werden:

  • Beläge von hindernisfreien Gehflächen sollen grundsätzlich möglichst eben, hart und bei jedem Wetter ausreichend rutschfest sein. In Park- und Grünanlagen müssen die Beläge auf dem Hauptwegnetz, im Bereich der Parkzugänge sowie auf Zugängen zu Attraktionspunkten, Spielplätzen und Sanitäranlagen diesen Kriterien entsprechen.
  • Wo die Wegführung über grosse Flächen nicht eindeutig erkennbar ist, kommen sogenannte Führungselemente zur Anwendung. Baulich definierte Wegränder (z.B. Randsteine oder Stellstreifen) dienen Menschen mit Sehbehinderung als Orientierungshilfe.
  • Stufen und Absätze in Park- und Grünanlagen werden durch Rampen mit einer Minimalbreite von 1,5 Metern und einer Maximalneigung von 6 Prozent ergänzt.
  • Bei neuen Parkzugängen muss die taktile Erkennbarkeit mit dem Langstock gewährleistet sein.

Mit dem vom Stadtrat genehmigen Kredit kann nicht der gesamte Umfang der im Bericht «Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum (UHR): Vorgehen zur Umsetzung» beschriebenen Massnahmen umgesetzt werden. Die Priorisierung der Massnahmen erfolgt in enger Absprache mit den involvierten Behindertenorganisationen.

Weitere Informationen.

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