Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Bauberatung und -begleitung

Bei Veränderungen am Baudenkmal stehen Ihnen unsere Bauberaterinnen und -berater mit fundiertem Fachwissen zur Seite: Sie beraten und begleiten Sie in der Projektphase und während der Bauausführung.

Ist Ihr Gebäude im Bauinventar als schützenswert oder erhaltenswert eingestuft? Dann lohnt es sich, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir gemeinsam die möglichen Veränderungen und Entwicklungen diskutieren und Lösungsvorschläge erarbeiten können. Für Fachauskünfte in den folgenden Bereichen stehen wir Ihnen gerne unentgeltlich zur Verfügung:

  • Konservierungs- und Restaurierungsmassnahmen
  • Umbauten und Ausbauten von Baudenkmälern
  • Unterhalt an historischen Gebäuden

Baubegleitung

Gerne steht Ihnen unser Beratungsangebot bereits im Vorfeld eines Projekts zur Verfügung. Spätestens während einer Sanierung oder eines Umbaus an inventarisierten Gebäuden (schützenswert oder erhaltenswert) ist der Einbezug der Denkmalpflege hingegen obligatorisch. Wir nehmen Stellung zum Baugesuch und begleiten die Ausführung in Absprache mit der Eigentümerschaft, der Bauleitung und dem Bauinspektorat. So stellen wir sicher, dass die historische Substanz der Baudenkmäler erhalten bleibt.

Unsere Bauberaterinnen und -berater verfügen über grundlegende Kenntnisse in der lokalen Kunst- und Architekturgeschichte sowie über eine breite Erfahrung im Umgang mit historischer Bausubstanz. Um ein Gebäude denkmalgerecht zu erhalten, braucht es zudem Know-how in den Bereichen energetische Sanierung, Behindertengerechtigkeit oder Erdbebensicherheit.

Bild Legende:
Übersicht Zuständigkeiten
Titel
Zuständigkeiten Denkmalpflege 2023 (PDF, 21.2 MB)

Baubewilligungen

Im Rahmen von bewilligungspflichtigen Baumassnahmen nehmen wir zu allen eingereichten Projekten Stellung, die ein inventarisiertes Objekt oder seine Umgebung betreffen. In diesem Zusammenhang beurteilen wir auch Reklamebegehren.

Bau- und Reklamegesuche sind beim Bauinspektorat einzureichen. Auch reine Unterhaltsarbeiten und weitere nicht bewilligungspflichtige Massnahmen im Innern und am Äussern eines Gebäudes sind meldepflichtig. Sie finden alle nötigen Informationen dazu auf der Seite Baubewilligungen.

Nachdem Ihr Baugesuch eingereicht ist, wird die Denkmalpflege automatisch in den Bewilligungsprozess involviert.

Hilfsmittel

Merkblätter als Hilfestellung für Ihre Bauprojekte finden Sie unter Publikationen.

Informationen zu den kantonalen und städtischen Bauvorschriften finden Sie auf der Seite zu den Rechtlichen Grundlagen.

Im Archiv finden Sie oft auch ältere Unterlagen mit wichtigen Informationen zu Ihrem Bauprojekt.

Weitere Informationen.

Fusszeile