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FAQ

Warum braucht es ein Hochwasserschutzprojekt für die Quartiere an der Aare?

Die Hochwasserereignisse von 1999 und 2005 haben gezeigt, dass die Quartiere an der Aare, namentlich das Mattequartier, ungenügend geschützt sind. Gemäss Gefahrenkarte gilt heute die Matte als «mittel bis erheblich gefährdet», was mit verschiedenen baurechtlichen Einschränkungen verbunden ist. Gemäss Weltklimarat wird die Zahl der Starkniederschlagsereignisse zudem auch in der Schweiz weiter zunehmen. Mit dem Projekt «Gebietsschutz Quartiere an der Aare», über das voraussichtlich im November 2023 abgestimmt wird, werden die Quartiere an der Aare langfristig und zuverlässig vor Hochwasser geschützt.

Sind die Quartiere an der Aare heute nicht schon ausreichend vor Hochwasser geschützt?

Seit 2005 wurde kontinuierlich in die Verbesserung des Hochwasserschutzes investiert. Der Entlastungsstollen in Thun, die in der Stadt Bern umgesetzten – teils provisorischen – Massnahmen sowie eine optimiertere Einsatz- und Notfallplanung haben dazu beigetragen, dass es im Sommer 2021 trotz eines grösseren Hochwassers kaum zu Schäden gekommen ist. Dies war allerdings auch dem verhältnismässig langsamen Anstieg des Aarepegels zu verdanken: Den Notfall-Einsatzkräften war es so möglich, rechtzeitig zu reagieren und mobile Massnahmen zu installieren. In Zukunft ist aufgrund der zu erwartenden Klimaveränderungen häufiger mit starkem und auch rascher ansteigendem Hochwasser zu rechnen. Dafür ist die Stadt Bern heute ungenügend gerüstet. Ausserdem ist mit den bisherigen Massnahmen vor allem im Mattequartier das Problem des eindringenden Grundwassers nicht gelöst. Auch daraus können grössere Schäden oder sogar Gefährdungen für Leib und Leben entstehen.

Wieviel kostet dieses Projekt und wer bezahlt dafür?

Die Kosten für das Projekt «Gebietsschutz Quartiere an der Aare» werden mit 148.86 Millionen Franken (+/- 10 Prozent, Preisbasis 2022) veranschlagt. Darin enthalten sind neben den eigentlichen Hochwasserschutzmassnahmen und Massnahmen zur ökologischen Verbesserung der Ufergestaltung auch rund 20 Millionen Franken für Massnahmen im Bereich der Siedlungsentwässerung. Voraussichtlich im November 2023 wird über den gesamten Bruttokredit von 148.86 Millionen Franken abgestimmt. Allerdings muss gemäss heutiger Abschätzung die Stadt Bern am Schluss «nur» rund 55-75 Millionen Franken selbst tragen, da der Bund, der Kanton und Dritte (u.a. ewb als Konzessionär) ebenfalls einen Teil der Kosten tragen.

Lohnt sich eine derartige Investition in den Hochwasserschutz überhaupt?

Ja, die Investition lohnt sich. Hochwasserschutzprojekte werden in der Regel nur genehmigt, wenn nachgewiesen ist, dass für jeden investierten Franken mindestens ein Franken an Schäden verhindert werden kann. Im vorliegenden Projekt ist dies der Fall. Allein die beiden Hochwasserereignisse von 1999 und 2005 verursachten Schäden von rund 90 Millionen Franken (Preisbasis 2006). Die Kosten für präventive Massnahmen und Einsätze der Notfallorganisationen, dank denen beispielsweise im Sommer 2021 Schäden vermieden werden konnten, sind darin noch nicht einmal eingerechnet.

Was passiert, wenn der Kredit in der Volksabstimmung abgelehnt wird?

Wird der Kredit für das Projekt «Gebietsschutz an der Aare» abgelehnt, müssen das Projekt und die bisher dafür angefallenen Kosten von rund 12 Millionen Franken abgeschrieben werden. Da seit der Revision des Wasserbaugesetzes von 2015 der Kanton für den Hochwasserschutz an der Aare zuständig ist, obliegt es dem Kanton, über das weitere Vorgehen zu befinden. Setzt der Kanton ein Hochwasserschutzprojekt um, muss die Stadt trotzdem die Kosten mittragen: Für die Kostenaufteilung zwischen den Staatsebenen ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Kanton oder die Stadt das Projekt ausführt.

Wie geht es nach einer Annahme des Kredits weiter?

In einem nächsten Schritt muss das Projekt durch das kantonale Tiefbauamt genehmigt werden. In dieser Phase geht es auch darum, noch hängige Einsprachen zu bereinigen. Sobald das Projekt letztinstanzlich genehmigt ist, kann mit der Umsetzung begonnen werden. Frühestmöglicher Baubeginn wäre demnach im Winter 2025/2026.

Welche Massnahmen beinhaltet das Projekt «Gebietsschutz Quartiere an der Aare»?

Das Kernstück des Projekts sind die Schutzmassnahmen im Mattequartier. Dort sind sowohl Ufererhöhungen zum Schutz vor Überflutungen als auch unterirdische Abdichtungen gegen eindringendes Aarewasser vorgesehen. In den übrigen Projektabschnitten (Dalmazi, Gaswerkareal, Marzili, Aarstrasse. Schwellenmätteli, Klösterlistutz, Altenberg, Langmauer) wird der Hochwasserschutz durch Geländeanpassungen oder moderate Ufererhöhungen sichergestellt. Mit den Massnahmen werden die Quartiere an der Aare – je nach Schadenspotenzial – vor Hochwasserereignissen mit Abflüssen von 550 bis 600 m3/s geschützt. In der Matte hätte dies beispielsweise zur Folge, dass das Quartier, anders als heute, nicht mehr im raumplanerischen Verbotsbereich (rote Gefahrenzone) liegen würde. Wo nötig, kommen Drainagen zum Einsatz, um im Hochwasserfall den Grundwasserspiegel zu regulieren. In allen Abschnitten werden, wo immer möglich, unter Berücksichtigung der Naherholung auch Massnahmen zur ökologischen Aufwertung (Uferabflachungen, naturnahe Strukturen im Gewässer etc.) getroffen.

Hat sich das Projekt seit der Volksabstimmung über den Projektierungskredit im Jahr 2013 noch wesentlich verändert?

In den meisten Projektabschnitten (Gaswerkareal, Dalmazi, Marzili, Matte, Schwellenmätteli, Langmauer) wurden die wesentlichen Projektoptimierungen bereits vor 2013 vorgenommen. So wurde beispielsweise auf die umstrittene Variante eines begehbaren Uferquais in der Matte verzichtet. Ufererhöhungen wurden auf das nötige Minimum beschränkt.

Aufgrund kritischer Rückmeldungen vor allem aus dem Klösterlistutz und dem Altenbergquartier wurde das Projekt in diesem Bereich überarbeitet: Dabei wurde die Höhe der Ufermauern und die Breite des Uferwegs reduziert.

Sind die Hochwasserschutz-Massnahmen mit dem UNESCO-Stadtbild vereinbar?

Sowohl die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) als auch die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) wurden in die Ausarbeitung des Projekts einbezogen. Der Status als UNESCO-Weltkulturerbe stellt hohe Ansprüche an Gestaltung und Materialisierung der Massnahmen, die zwingend erfüllt werden müssen. Dazu gehört etwa die Verwendung von Sandstein bei Ufererhöhungen. Aufgrund der Bedeutung des Stadtbilds wurde auch der Empfehlung der Kommissionen Rechnung getragen, nur hochwasserschutztechnisch zwingend notwendige Massnahmen vorzusehen. So wurde beispielsweise auf die Schaffung einer begehbaren Quai-Anlage verzichtet.

Sind Grundwassernutzungen, beispielsweise für die Wärmegewinnung, künftig noch möglich?

Zum Thema Wärmeentnahme aus dem Grundwasser mittels Wärmepumpen gibt es zahlreiche Untersuchungen. Gemäss Geoportal des Kantons Bern (Geoportal , Karten: Grundwassernutzung, Erdwärmesonden) gibt es bezüglich Grundwassernutzung in den Quartieren an der Aare bereits heute weitgehende Einschränkungen. Mit dem Hochwasserschutzprojekt wird dies nicht verändert.

 

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Tiefbauamt Telefon +41 31 321 64 75

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