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Öffentliche Auflage Breitenrainplatz 37

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderungen des Nutzungszonen-, Bauklassen- und Lärmempfindlichkeitsstufenplans sowie die Änderung der Baulinien vom 02.08.1929 und 09.07.1898 mit Plan Nr. 1440/01 vom 26.09.2014 sowie die Umwidmung öffentlicher Verkehrsfläche mit Baugesuch gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) und Artikel 23 Buchstabe k der Strassenverordnung (SV; BSG 732.111.1) in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b Koordinationsgesetz (KoG; BSG 724.1) vom

 

 14. Februar bis 15. März 2015

 

zur öffentlichen Auflage.

 

1.         Zonenplan / Baulinien, Breitenrainplatz 37 (Migros)

 

Die Genossenschaft Migros Aare möchte am Breitenrainplatz auf dem Geviert Breitenrain- / Allmend- / Moserstrasse / Breitenrainplatz einen Neubau erstellen. Das Bauprojekt ist die Weiterbearbeitung des Siegerprojekts aus dem im 2013 durchgeführten Architekturwettbewerb. In der südwestlichen Ecke des Perimeters (Ecke Moser- / Allmendstrasse) besteht heute lediglich eine projektierte Baulinie. Als Voraussetzung für die Realisierung der geplanten Neuüberbauung wird die Baulinie Ecke Moser- / Allmendstrasse neu in die Ecke laufend festgelegt. Gleichzeitig wird der Zonenplan an den neuen Verlauf der Parzellengrenze angepasst. Diese Korrekturen bedingen eine geringfügige Änderung des Nutzungszonenplans, des Bauklassenplans, des Lärmempfindlichkeitsstufenplans sowie der Baulinien.

 

2.         Baugesuch

 

Bauherrschaft:

Tiefbauamt der Stadt Bern, Postfach, 3001 Bern

Projektverfasser:

Büro B, Münzgraben 6, 3011 Bern

Lage:

Parzelle Bern GBBl-Nr. 5/162, 5/2990, 5/2991, 5/2952

Plan-Nr.

1.1.1-FD01 vom 10.12.2014

Nutzungszone

 

Alt: Verkehrsfläche / Kernzone (K) und Wohnzone gemischte (WG)

Neu: Kernzone (K) / Verkehrsfläche

Bauklasse:

Alt: - / Bauklasse 5

Neu: Bauklasse 5 / -

Vorhaben:

Widmung und Entwidmung von öffentlicher Verkehrsfläche im Hinblick auf den flächengleichen Landabtausch zwischen der Einwohnergemeinde Bern und der Genossenschaft Migros Aare gemäss Beschluss des Gemeinderats vom 02. Juli 2014. Verkehrsfläche wird zu Kernzone und umgekehrt

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich B

Schutzgebiet:

Ensemble 7, Breitenrainplatz

Schutzobjekt:

Keine

Ausnahmen:

Keine

 

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, und bei der BauStelle, Bundesgasse 38, sowie im Internet unter www.bern.ch/online/mitwirkungen

eingesehen werden.

 

Wer im Sinne von Art. 35 Baugesetz in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache und/oder Rechtsverwahrung erheben und Lastenausgleichsansprüche anmelden. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

 

Gegen den Beschluss des Gemeinderates GRB Nr. 2014-1444 vom 22. Oktober 2014, Migros Breitenrainplatz: Breitenrainplatz 37; öffentliche Auflage, im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) zu ändern, kann innert der Auflagefrist gestützt auf Artikel 65b Buchstabe b und Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b i.V.m. Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, eingereicht werden.

Weitere Informationen.

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