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Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderung Zonenplan Wylerringstrasse 27 / 29

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung Zonenplan Wylerringstrasse, mit Plan Nr. 1422/1 vom 18.12.2014 gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) vom

 

 

4. Juni 2015 bis 3. Juli 2015

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Die Planung betrifft die Parzelle GBBl-Nr. 5/699, Wylerringstrasse 27 / 29. Sie wird von der Industrie- und Gewerbezone in eine Wohnzone umgezont, die Lärmempfindlichkeitsstufe von ES III auf ES II erhöht und neu wird die maximale Gebäudetiefe von 15 Meter und die maximale Gebäudelänge von 70 Meter definiert. Im westlichen Bereich der Parzelle erfolgen Anpassungen der Baulinien. Die Parterrebaulinie wird aufgehoben und die anschliessende Baulinie wird parallel nach Westen verschoben.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 und bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/online/mitwirkungen eingesehen werden.

 

Wer im Sinne von Art. 35 Baugesetz in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache und/oder Rechtsverwahrung erheben und Lastenausgleichsansprüche anmelden. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

 

Gegen den Beschluss des Gemeinderats GRB Nr. 833 vom 27.05.2015, den Zonenplan Wylerringstrasse 27 / 29 im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) zu ändern, kann innert der Auflagefrist gestützt auf Artikel 65b Buchstabe b und Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b i.V.m. Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, eingereicht werden.

Weitere Informationen.

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