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Rehhag Überbauungsordnung, öffentliche Auflage

Koordinierte öffentliche Auflage der Überbauungsordnung Rehhag und des Baugesuchs für die Auffüllung der Tongrube Rehhag Nord mit sauberem Aushub (inkl. Umweltverträglichkeitsbericht) sowie des Baugesuchs für die temporäre Erschliessungspiste

Gestützt auf Artikel 2a Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Artikel 1 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1) lässt der Gemeinderat der Stadt Bern die Überbauungsordnung Rehhag (Plan Nr. 1317/7 vom 16. Januar 2017) sowie die beiden zugehörigen Baugesuche

 

vom 29. März 2017 bis 28. April 2017

 

öffentlich auflegen.

A)  Rechtsgrundlagen

Die öffentliche Auflage erfolgt gestützt auf Artikel 35 und Artikel 60 BauG, Artikel 26 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (BewD; BSG 725.1), Artikel 6 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1), Artikel 10d Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01) und Artikel 15 Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988. (UVPV; SR 814.011), Artikel 37 Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20), Artikel 18 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG, SR 451), Artikel 18 Abs. 1 lit. g Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986 (JSG; SR 922.0), Artikel 27 Naturschutzgesetz vom 15. September 1992 (NSchG; BSG 426.11).

 

B)  Gegenstand der öffentlichen Auflage

 

  1. Überbauungsordnung Rehhag

Die Überbauungsordnung Rehhag schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Auffüllung des Grubenareals mit unverschmutztem Aushub und die Folgenutzungen nach abgeschlossener Rekultivierung. Das aufgefüllte Gebiet soll später grösstenteils als Naturschutzareal und an den Rändern landwirtschaftlich genutzt werden. Ausserdem wird auch die zukünftige Nutzung und Gestaltung des Betriebsareals, Baufelder, Baumpflanzungen, Erschliessungsanlagen sowie die Ver- und Entsorgung geregelt. 

  1. Baugesuch Auffüllung der Tongrube Rehhag Nord

Bauherrschaft:              Einfache Gesellschaft Rekultivierung Rehhag, c/o Messerli Kieswerk AG,  Ostermundigenstrasse 34a, 3006 Bern

Projektierung:               Richard Zach, Bauingenieur, Geotest AG, Bernstrasse 165, 3052 Zollikofen

Strasse Nr.:                  Rehhagstrasse

Stadt Bern                    6 / 307, 308, 622, 1178, 1188, 3213, 3877, 4079, 4080, 4081, 4082, 4534,

Kreis/Grundstück:         4886,  4887, 4965, 5006, 5007

Gemeinde Köniz:          10248

Bauvorhaben:               Auffüllung der Tongrube Rehhag Nord

Bauklasse:                   Gemäss Überbauungsordnung

Nutzungszone:              Abbauzone, Industrie- und Gewerbezone, Schutzzone A, Zone für private Bauten und Anlagen im allgemeinen Interesse (FA*) und Verkehrsfläche

Vorwirkung

Überbauungsordnung:   Projektierte Überbauungsordnung Rehhag; Plan Nr. 1317/7 vom 16.01.2017. Das Bauvorhaben wurde im Hinblick auf die Genehmigung der Überbauungsordnung Rehhag geprüft. Diese hat mit der Publikation Vorwirkung.

 

Ausnahmegesuche

Es werden Ausnahmen beansprucht nach:

  • Art. 26 BauG von Art. 37 GSchG für die Korrektion von Fliessgewässern aufgrund notwendiger Verschiebungen des Moosbachs
  • Art. 26 BauG von Art. 18 NHG, Art. 18 JSG und Art.27 NSchG für Eingriff in den Uferbereich, Hecken, Feldgehölze und Halb-Trockenrasen.

Umweltverträglichkeitsbericht

Die Auffüllung der Tongrube Nord erfordert eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss der eidgenössischen und kantonalen Umweltschutzgesetzgebung. Die öffentliche Auflage umfasst den Umweltverträglichkeitsbericht vom 26. April 2016.

  1. Baugesuch Temporäre Erschliessungspiste

Bauherrschaft:              Einfache Gesellschaft Rekultivierung Rehhag, c/o Messerli Kieswerk AG,  Ostermundigenstrasse 34a, 3006 Bern

Projektierung:               Richard Zach, Bauingenieur, Geotest AG, Bernstrasse 165, 3052 Zollikofen

Strasse Nr.:                  Rehhagstrasse

Kreis/Grundstück:         6 / 307, 4080, 4081, 4886

Bauvorhaben:               Temporäre Erschliessungspiste für die Auffüllung der Tongrube Rehhag Nord

Bauklasse:                   Gemäss Überbauungsordnung

Nutzungszone:              Abbauzone, Industrie- und Gewerbezone, Zone für private Bauten und Anlagen im allg. Interesse (FA*)

Überbauungsordnung:   Projektierte Überbauungsordnung Rehhag, Plan Nr. 1317/7 vom 16.01.2017

Vorwirkung

Überbauungsordnung:   Das Bauvorhaben wurde im Hinblick auf die Genehmigung der Überbauungsordnung Rehhag geprüft. Diese hat mit der Publikation Vorwirkung.

 

 

C)  Auflageorte

Die Auflageakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00 Uhr-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 und beim Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, 4. Stock, Montag bis Freitag 08.00-11.30 Uhr eingesehen werden. Die Überbauungsordnung kann zudem in Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

 

D)   Einsprachen

Wer im Sinne des Baugesetzes in seinen eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache und/oder Rechtsverwahrung erheben sowie Lastenausgleichsbegehren anmelden. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Dokumente der Auflage

Dokumente der Auflage
Titel Bearbeitet
Rehhag UeO Plan (PDF, 1.4 MB) 19.06.2017
Rehhag UeO Erlaeuterungs- und RP-Bericht (PDF, 5.1 MB) 19.06.2017
Rehhag Mitwirkungsbericht (PDF, 17.7 MB) 19.06.2017

Weitere Informationen.

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