Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Bekanntmachung Beschluss Zonenplan Volksschule Kirchenfeld

Geringfügige Änderung Zonenplan Volksschule Kirchenfeld Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV.

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB Nr. 1411 vom 25. Oktober 2017 beschlossen, den Zonenplan Volksschule Kirchenfeld im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) geringfügig zu ändern. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.

 

Die Akten können zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

 

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

 

Weitere Informationen.

Fusszeile