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Mitwirkungsauflage Gewässerraumplan und Teilrevision der Bauordnung (BO)

Mitwirkungsauflage Gewässerraumplan und Teilrevision der Bauordnung (BO)

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Gewässerraumplan und die Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 mit Plan Nr. 1461/1-2 vom 23. Januar 2018 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

8. März 2018 bis 6. April 2018

 

zur öffentlichen Mitwirkung.

 

Der Zonenplan der Stadt Bern, bisher bestehend aus Bauklassenplan, Nutzungszonenplan und Lärmempfindlichkeitsstufenplan, wird durch einen weiteren Plan - den Gewässerraumplan - ergänzt. Grundlage für den Gewässerraumplan bildet das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20). Mit dem vorliegenden Verfahren wird der Gewässerraum sowie das dicht überbaute Gebiet grundeigentümerverbindlich in der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Bern verankert. Der Gewässerraum sichert den Raum für die natürlichen Funktionen der Gewässer, für den Schutz vor Hochwasser und für die Gewässernutzung. Darüber hinaus werden in der Bauordnung Vorschriften zum Gewässerraum eingefügt.

 

Zur Präsentation der Ziele und Konsequenzen der Planung finden die folgenden Informationsveranstaltungen statt:

  • Am 20. März 2018, um 19.30 Uhr, in der Aula des Schulhauses Munzinger, Munzingerstrasse 10, 3007 Bern. -> Präsentation 20.03. (PDF, 1.3 MB)
  • Am 21. März 2018, um 19.30 Uhr, im Mehrzweckraum des alten Schulhauses Oberbottigen, Oberbottigenweg 39, 3019 Bern, mit Schwerpunkt für die vom Gewässerraum betroffenen Landwirte. > Präsentation 21.03. (PDF, 1.1 MB)

 

Die Mitwirkungsakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungeneingesehen werden.

 

Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.

Weitere Informationen.

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