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Baulinien Engehaldenstrasse 206

Geringfügige Änderung der Baulinien Engehaldenstrasse 206 Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB Nr. 2020-1845 vom 9. Dezember 2020 beschlossen, die Baulinien Engehaldenstrasse 206 (Plan Nr. 1476/1 vom 1. September 2020) im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) geringfügig zu ändern. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.

 

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

 

Die Unterlagen zur Planung können zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/14.00–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (28.12.2020–03.01.2021 wegen Feiertagen geschlossen) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme, damit eine Ersatzlösung gefunden werden kann.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

Weitere Informationen.

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