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Öffentliche Auflage der UeO Mingerstrasse - Papiermühlestrasse

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Mingerstrasse – Papiermühlestrasse zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Mingerstrasse – Papiermühlestrasse (mit Erläuterungs- und Raumplanungsbericht) mit Plan Nr. 1463/1 vom 31. Januar 2020 gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

 

                                     9. April 2020 bis 18. Mai 2020

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Das Plangebiet liegt an der Kreuzung Mingerstrasse / Papiermühlestrasse. Betroffen ist der westliche Teil der Parzelle Bern GBBl.–Nr.4/2676 im Eigentum der Burgergemeinde Bern und im Baurecht der Messepark AG sowie ein kleiner Teil der Parzelle GBBl.-Nr. 4/1924 im Eigentum der Stadt Bern. Die Überbauungsordnung ermöglicht die Errichtung der neuen Multifunktionshalle BEmotion Base der BERNEXPO mit Convention-Center als Ersatzneubau der bestehenden Festhalle und die Aufwertung der Aussenräume. Zudem werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden unterirdischen Einstellhalle geschaffen. Damit kann die Grosse Allmend von den heute rund 210 nicht zonenkonformen Parkplätzen befreit werden. Im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung werden der Nutzungszonenplan Vordere Allmend (Plan Nr. 1282/4) vom 25. November 2008, der Nutzungszonenplan Grosse Allmend (Plan Nr. 1361/7) vom 6. Februar 2009, der Nutzungszonenplan Allmenden (Plan Nr. 1409/1) vom 29. Juni 2011, der Nutzungszonenplan von 1976 (Stand Januar 2020), der Bauklassenplan 1989 (Stand Januar 2020), der Baulinienplan Pulverweg-Diagonalstrasse Papiermühlestrasse Station-Ostermundigen vom 27. März 1942 und der Baulinienplan Papiermühle Ostermundigenstrasse Schermenweg vom 17. Januar 1928 aufgehoben und der Lärmempfindlichkeitsstufenplan 1997 (Stand Januar 2020) geändert.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

Wegen des Coronavirus ist der Zugang beim Stadtplanungsamt Bern nur auf telefonische, elektronische oder schriftliche Voranmeldung mind. 24 Stunden im Voraus und nur zu den folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag, 09.00-11.30/14.00-16.00 Uhr. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme.

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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