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Öffentliche Auflage, geringfügige Änderung UeO Mattenhof Teilplan West

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung des Nutzungszonenplans und der Überbauungsordnung Mattenhof Teilplan West zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung des Nutzungszonenplans und der Überbauungsordnung Mattenhof Teilplan West vom 10. Juni 1987 mit Plan-Nr. 1186/13 vom 17. Dezember 2019 gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) vom

30. Januar bis 28. Februar 2020

zur öffentlichen Auflage.

Das Hotel Ibis Style Bern City an der Zieglerstrasse 66 soll neu gebaut werden. Das bestehende Gebäude entspricht den heutigen technischen und energetischen Anforderungen nicht mehr. Heute befindet sich das Hotel in einer gemischten Wohnzone, es ist damit nicht zonenkonform. Ein Neubau bedingt eine Umzonung in eine Dienstleistungszone. Zudem müssen Baulinien in der Überbauungsordnung Mattenhof Teilplan West angepasst werden, um das geplante Projekt realisieren zu können, aber auch um die Erschliessung auf dem Areal des Tram- und Busdepots Eigerplatz von Bernmobil zu sichern.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/14.00–17.00 Uhr, Freitag 08.00–12.00/14.00–16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 oder bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie jederzeit im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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