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Inkraftsetzung Zonenplan Muesmattstrasse 46

Geringfügige Änderung des Zonenplans Muesmattstrasse 46; Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die am 30. April 2019 vom Gemeinderat beschlossene geringfügige Änderung des Zonenplans Muesmattstrasse 46 (Plan Nr. 1467/1 vom 5. Oktober 2018) mit Verfügung vom 27. Februar 2020 genehmigt. Der in dieser Angelegenheit ergangene Beschwerdeentscheid der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) vom 27. Mai 2021 ist in Rechtskraft erwachsen.

 

Die geringfügige Änderung des Zonenplans Muesmattstrasse 46 (Plan Nr. 1467/1 vom 5. Oktober 2018) tritt auf den 19. August 2021 in Kraft.

 

Sie kann im Internet unter www.bern.ch/nutzungsplanung oder zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.

Weitere Informationen.

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