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Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48

Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 (Wifag-Areal)

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 (Wifag-Areal) mit Plan Nr. 1433/2 vom 16. Juli 2021 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

26. August 2021 bis 24. September 2021

 

zur öffentlichen Mitwirkung.

 

Das heutige Industrieareal Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 (Wifag-Areal) soll zu einem nachhaltigen, grünen Wohn- und Arbeitsort umgestaltet werden. Die Neubebauung soll sich durch eine hohe städtebauliche Qualität auszeichnen, sich in das bestehende Quartier einordnen und sozial, ökologisch sowie wirtschaftlich nachhaltig sein. Sie soll einen integralen Beitrag an das bestehende Quartiergefüge und an die Gesamtentwicklung des Stadtteils V leisten. Die Überbauungsordnung bildet dafür die planungsrechtliche Grundlage (Anpassung von Nutzungszonen, Bauklassen, Lärmempfindlichkeitsstufen und Baulinien).

Zur Mitwirkung findet am 7. September 2021 um 18.00 Uhr auf dem Wifag-Areal eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Sowohl für die physische wie auch für die digitale Teilnahme ist eine Anmeldung notwendig. Anmeldung Informationsveranstaltung beim Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch.

 

Die Mitwirkungsunterlagen können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.

Weitere Informationen.

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