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Mitwirkungsauflage Zonenplan Fern- und Reisebusterminal Neufeld

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Zonenplan Fern- und Reisebusterminal Neufeld und die Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern zur öffentlichen Mitwirkung.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Zonenplan Fern- und Reisebusterminal Neufeld mit Plan Nr. 1181/3 vom 21. Januar 2021 und die Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 (BO; SSSB 721.1) gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

18. März 2021 bis 21. April 2021

 

zur öffentlichen Mitwirkung.

 

Am Standort des provisorischen Carterminals Neufeld soll ein zeitgemässer und attraktiver Fern- und Reisebusterminal realisiert werden. Die Einzonung des Areals in die Zone für öffentliche Nutzungen FB 4 mittels Anpassung des Nutzungszonen-, des Bauklassen- und des Lärmempfindlichkeitsstufenplans bildet die planungsrechtliche Grundlage dazu. Dabei werden für den Wirkungsperimeter die Lärmempfindlichkeitsstufe, die Zweckbestimmung sowie die Grundzüge der Überbauung und Gestaltung festgelegt (Anpassung von Anhang II der Bauordnung der Stadt Bern).

 

Die Mitwirkungsakten können während der Auflagefrist beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden. Wegen des Coronavirus ist der Zugang beim Stadtplanungsamt Bern nur auf telefonische, elektronische oder schriftliche Voranmeldung mind. 24 Stunden im Voraus und nur zu den folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.

Weitere Informationen.

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