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Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderung Zonenplan Mittelfeld

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung des Zonenplans Mittelfeld zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung des Zonenplans Mittelfeld mit Plan Nr. 1322/10 vom 15. Januar 2021 gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) vom

 

                                   1. Juli 2021 bis 27. August 2021

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Der Planungsperimeter umfasst die Parzelle Gbbl. Bern Nr. 2/2341 im Eigentum der Stadt Bern. Auf Basis der am 5. Juni 2016 von den Stimmberechtigten der Stadt Bern angenommenen Zonenpläne Mittelfeld und Viererfeld hat die Stadt Bern 2018 einen selektiven städtebaulichen Wettbewerb mit zwei Projektteilen (Stadtteilpark, Wohnlupen) durchgeführt. Aufgrund des Wettbewerbsergebnisses müssen die städtebaulichen Leitlinien und das städtebauliche Konzept aus dem Jahr 2015 geringfügig angepasst werden. Dies macht wiederum eine geringfügige Änderung des Zonenplans Mittelfeld notwendig, weil dort das Datum der städtebaulichen Leitlinien und des städtebaulichen Konzepts, auf welche verwiesen wird, angepasst werden muss.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Internet unter www.bern.ch/auflagen sowie beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, eingesehen werden. Wegen des Coronavirus ist der Zugang beim Stadtplanungsamt Bern nur auf telefonische, elektronische oder schriftliche Voranmeldung mind. 24 Stunden im Voraus und nur zu den folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr, im Zeitraum vom 12. Juli bis am 6. August 2021 nur von 09.00–12.00 Uhr. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Dokumente der Auflage

Dokumente der Auflage
Titel Bearbeitet
Zonenplan Mittelfeld (PDF, 1.2 MB) 02.09.2021
Erläuterungsblatt (PDF, 779.5 KB) 02.09.2021

Weitere Informationen.

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