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Zone mit Planungspflicht Viktoriastrasse 70/70a (Feuerwehrkaserne)

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Viktoriastrasse 70/70a (Feuerwehrkaserne) zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Viktoriastrasse 70/70a (Feuerwehrkaserne) mit Plan Nr. 1372/2 vom 7. Dezember 2020 gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

                                 11. Februar 2021 bis 15. März 2021

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Auf dem Areal der ehemaligen Feuerwehrkaserne an der Viktoriastrasse (Parzelle Bern Gbbl.-Nr. 5/1893) sollen Neubauten und gegebenenfalls Umbauten realisiert werden. Die bestehende ZPP gibt das maximal mögliche Gesamtnutzungsmass in Bruttogeschossfläche (BGF) an. Da dieses Mass nicht der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen vom 25. Mai 2011 (BMBV; BSG 721.3) entspricht, wird es durch das Mass der oberirdischen Geschossflächenziffer (GFo) ersetzt. In den Erdgeschossen von Neubauten werden zudem neu nichtstörende Arbeitsnutzungen zugelassen.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden. Wegen des Coronavirus ist der Zugang beim Stadtplanungsamt Bern nur auf telefonische, elektronische oder schriftliche Voranmeldung mind. 24 Stunden im Voraus und nur zu den folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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