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Geringfügige Änderung Überbauungsordnung Brünnen, Bekanntmachung Beschluss

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Brünnen / Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB Nr. 2022-620 vom 15. Juni 2022 beschlossen, die Überbauungsordnung Brünnen vom 5. Juli 2000 mit Plan Nr. 1222/15 vom 1. Februar 2022 im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) geringfügig zu ändern. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen zur Planung können zu den Bürozeiten (Montag bis Freitag 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 sowie im Internet unter www.bern.ch/publikationsarchiv (Jahr 2022) eingesehen werden.

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

Weitere Informationen.

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