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Geringfügige Änderung Überbauungsordnung Brünnen; Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Brünnen genehmigt. Sie tritt auf den 25. August 2022 in Kraft.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die am 15. Juni 2022 vom Gemeinderat beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Brünnen vom 1. Dezember 1999 mit Plan Nr. 1222/15 vom 1. Februar 2022 mit Verfügung vom 12. August 2022 genehmigt.

Die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Brünnen vom 1. Dezember 1999 mit Plan Nr. 1222/15 vom 1. Februar 2022 tritt auf den 25. August 2022 in Kraft.

Sie kann im Internet unter www.bern.ch/nutzungsplanung oder zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.

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