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Öffentliche Auflage Zonenplan Fern- und Reisebusterminal Neufeld

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Zonenplan Fern- und Reisebusterminal Neufeld und die Änderung der Überbauungsordnung Baulinienplan zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Zonenplan Fern- und Reisebusterminal Neufeld mit Plan Nr. 1181/3 vom 21. September 2022 und die Änderung der Überbauungsordnung Baulinienplan vom 10. Februar 2021 mit Plan Nr. 1460/46 vom 21. September 2022 gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

                            17. November 2022 bis 16. Dezember 2022

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Am Standort des provisorischen Carterminals Neufeld soll ein zeitgemässer und attraktiver Fern- und Reisebusterminal realisiert werden. Die Einzonung des Areals in die Zone für öffentliche Nutzungen FB 4 mittels Anpassung des Nutzungszonen-, des Bauklassen- und des Lärmempfindlichkeitsstufenplans bildet die planungsrechtliche Grundlage dazu. Dabei werden für den Wirkungsperimeter die Lärmempfindlichkeitsstufe, die Zweckbestimmung sowie die Grundzüge der Überbauung und Gestaltung (inkl. Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstands mittels Reduktion Waldabstand gemäss Art. 26 KWaG) festgelegt (Anpassung von Anhang II der Bauordnung der Stadt Bern). Mittels Strassenbaulinien wird in der Überbauungsordnung Baulinienplan gegenüber der Studerstrasse und der Autobahnausfahrt der Strassenabstand festgelegt.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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