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Überbauungsordnung Brünnen, öffentliche Auflage

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die geringfügige Änderung der Überbauungsord­nung Brünnen zur öffentlichen Auflage.

Auflagetext

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die geringfügige Änderung der Überbauungsord­nung Brünnen vom 5. Juli 2000 mit Plan Nr. 1222/15 vom 1. Februar 2022 gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (Bau V; BSG 721.1) vom


14. April 2022 bis 16. Mai 2022


zur öffentlichen Auflage.


Mit der 2007 umgesetzten Neugestaltung des Ansermetplatzes entstand für das an­grenzende Baufeld 3 eine neue städtebauliche Situation. Die Baugenossenschaft Brün­nen-Eichholz als Eigentümerin des Baufelds 3 möchte nun das aus dem ersten Wettbe­werb Brünnen im Jahr 1992 hervorgegangene Siegerprojekt umsetzen und rund 48 Wohnungen bauen. Dafür hat sie das Projekt weiterentwickelt, um es an die heutigen Wohnbedürfnisse anzupassen und auf die Neugestaltung des Ansermetplatzes zu rea­gieren. Letzteres bedingt die Anpassung einer Baulinie.
Die Auflageakten können während der Auflagefrist bei der Baustelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/13.30-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00-11.30/14.00- 16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden. Ist per­sönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme.
Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder
Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interes­sen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektivein­sprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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