Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Überbauungsordnung Schwarztorstrasse / Brunnmattstrasse; Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Überbauungsordnung Schwarztorstrasse / Brunnmattstrasse – Meinen-Areal genehmigt.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die am 7. März 2021 vom Stimmvolk beschlossene Überbauungsordnung Schwarztorstrasse / Brunnmattstrasse – Meinen-Areal mit Plan Nr. 1466/2 vom 19. November 2020) mit Verfügung vom 25. März 2022 genehmigt.

 

Die Überbauungsordnung Schwarztorstrasse / Brunnmattstrasse tritt gemäss Beschluss des Gemeinderats vom 5. Mai 2021 am Tag nach der Publikation der Genehmigung, also am 19. Mai 2022 in Kraft.

 

Sie kann im Internet unter www.bern.ch/nutzungsplanung oder zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.

Weitere Informationen.

Fusszeile