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Geringfügige Änderung «Überbauungsordnung Uferschutzplan Abschnitt Elfenau» und Zonenplan der Stadt Bern; Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Uferschutzplan Abschnitt Elfenau und die geringfügigen Änderungen des Zonenplans der Stadt Bern (Waldflächen Dählhölzli und Löchliguet; Rodungsgesuch) genehmigt.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die am 24. August 2022 vom Gemeinderat beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Uferschutzplan Abschnitt Elfenau mit Plan Nr. 1175/60 vom 28. April 2022 und die ebenfalls beschlossenen geringfügigen Änderungen des Zonenplans der Stadt Bern mit den Plänen Nr. 1483/1 und Nr. 1071/2 vom 28. April 2022 (Waldflächen Dählhölzli und Löchliguet; Rodungsgesuch) mit Gesamtentscheid vom 21. Dezember 2022 genehmigt.

 

Die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Uferschutzplan Abschnitt Elfenau mit Plan Nr. 1175/60 vom 28. April 2022 und die geringfügigen Änderungen des Zonenplans der Stadt Bern mit den Plänen Nr. 1483/1 und Nr. 1071/2 vom 28. April 2022 (Waldflächen Dählhölzli und Löchliguet; Rodungsgesuch) treten auf den 12. Januar 2023 in Kraft.

 

Sie können im Internet unter www.bern.ch/nutzungsplanung oder zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.

Weitere Informationen.

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