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Überbauungsordnung Stadion Wankdorf; Mitwirkungsauflage

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Stadion Wankdorf – Papiermühlestrasse 65–85 zur öffentlichen Mitwirkung.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Stadion Wankdorf – Papiermühlestrasse 65–85 mit Plan Nr. 1484/1 vom 4. September 2023 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

12. Oktober 2023 bis 14. November 2023

 

zur öffentlichen Mitwirkung.

 

Die bestehende Baustruktur auf dem Areal Stadion Wankdorf soll besser ausgenutzt werden. Deshalb ermöglicht die ÜO Stadion Wankdorf – Papiermühlestrasse 65–85 eine Innenentwicklung von 25'000 bis 30'000 m2 zusätzlicher oberirdischer Geschossfläche. Im Zuge dieser Verdichtung sollen auch der Windschutz im Stadion und die Beschattung des Quartierplatzes verbessert und die Erschliessung optimiert werden. Um die baulichen Anpassungen und eine Verdichtung realisieren zu können, ist planungsrechtlich die Ablösung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Stadion Wankdorf durch eine Überbauungsordnung (ÜO) nötig.

 

Die Mitwirkungsunterlagen können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.

Weitere Informationen.

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