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Überkommunaler Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Wankdorf; Teilinkraftsetzung

Überkommunaler Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Wankdorf: Öffentliche Bekanntmachung von Genehmigung und Teilinkraftsetzung

Das Rechtsamt der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) des Kantons Bern hat mit Entscheid vom 22. Dezember 2022 festgestellt, dass der überkommunale Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Wankdorf in Bezug auf das Gebiet der Stadt Bern und sinngemäss auf die Richtplangebiete der Gemeinden Ittigen und Ostermundigen insoweit in Teilrechtskraft erwachsen ist, als er in Bezug auf die Störfallvorsorge nicht Planungsgebiete betrifft, die von einem Konsultationsbereich ganz oder teilweise überlagert sind. Rechtskräftig sind damit die grün eingefärbten Gebiete ohne Überlagerung durch einen Konsultationsbereich sowie sämtliche übrigen Festlegungen des Richtplans. Nicht rechtskräftig sind die im Bericht «Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge» vom September 2020 in Tabelle 2 (S. 10) und Abbildung 2 (S. 11) rosa und pink eingefärbten Gebiete, die eine Überlagerung durch einen Konsultationsbereich anzeigen. Rechtskräftig ist der Richtplan überdies in Planungsgebieten, die von einem Konsultationsbereich (teilweise) überlagert werden und in denen in den nachgelagerten Nutzungsplanungen eine abschliessende Koordination mit der Störfallvorsorge bereits vorgenommen worden ist und eventuelle Vorgaben und Schutzmassnahmen raumplanerischer oder baulicher Art bereits geprüft, evaluiert und verbindlich festgeschrieben worden sind.

 

Es wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Entscheid des Rechtsamts vom 22. Dezember 2022 am 23. Januar 2023 in Rechtskraft erwachsen ist. Damit ist der vom Gemeinderat von Bern am 28. Oktober 2020, vom Gemeinderat von lttigen am 7. Dezember 2020 und vom Gemeinderat von Ostermundigen am 8. Dezember 2020 beschlossene und vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern in Anwendung von Art. 61 BauG am 1. September 2022 genehmigte überkommunale Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Wankdorf unter Berücksichtigung des Entscheids des Rechtsamts DIJ in Teilrechtskraft erwachsen.

 

Der überkommunale Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Wankdorf kann unter www.be.ch/esp-wankdorf eingesehen und heruntergeladen werden.

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