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Geringfügige Änderung ZöN Schlossmattstrasse 7 und 9; Bekanntmachung

Geringfügige Änderung der Bauordnung der Stadt Bern betreffend ZöN Schlossmattstrasse 7 und 9; Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB Nr. 2024-77 vom 24. Januar 2024 beschlossen, die Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) geringfügig zu ändern. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann vom

                                29. Januar 2024 bis 28. Februar 2024

beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen zur Planung können zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/14.00–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

Weitere Informationen.

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