Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bärenplatz Ost / Genehmigung und Inkraftsetzung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die am 28. Mai 2025 vom Gemeinderat der Stadt Bern beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bärenplatz Ost vom 6. Januar 1999 mit Plan Nr. 1291/2 vom 31. Januar 2025 mit Verfügung vom 21. Juli 2025 genehmigt.
Die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bärenplatz Ost vom 6. Januar 1999 mit Plan Nr. 1291/2 vom 31. Januar 2025 tritt auf den 15. September 2025 in Kraft.
Sie kann im Internet unter www.bern.ch/publikationsarchiv (Jahr 2025) oder zu den Öffnungszeiten bei Tiefbau Stadt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.