Geringfügige Änderung des Baulinienplans für die Westzufahrt zur Monbijoubrücke; Bekanntmachung
Geringfügige Änderung des Baulinienplans für die Westzufahrt zur Monbijoubrücke (Teilplan B) Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB Nr. 2025-600 vom 28. Mai 2025 beschlossen, den Baulinienplan für die Westzufahrt zur Monbijoubrücke (Teilplan B) mit Bauklassenänderung Teilplan B vom 10. September 1963 mit Plan Nr. 1479/2 vom 31. Januar 2024 im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) geringfügig zu ändern. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen zur Planung können zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 sowie im Internet unter www.bern.ch/publikationsarchiv (Jahr 2024) eingesehen werden.