Geringfügige Änderung des Zonenplans Standstrasse 61, Volksschule Breitfeld; Bekanntmachung
Geringfügige Änderung des Zonenplans der Stadt Bern und Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern (FC 5 Standstrasse 61, VS Breitfeld) Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB Nr. 2025-1251 vom 15. Oktober 2025 beschlossen, den Zonenplan der Stadt Bern mit Plan Nr. 1480/1 vom 16. Juni 2025 und die Bauordnung der Stadt Bern im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) geringfügig zu ändern. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen zur Planung können zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 sowie im Internet unter www.bern.ch/publikationsarchiv (Jahr 2025) eingesehen werden.
