Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderungen der Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 (Wifag-Areal)
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die geringfügigen Änderungen der Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 35, 46 und 48 (Wifag-Areal) zur öffentlichen Auflage.
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die geringfügigen Änderungen der Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 35, 46 und 48 (Wifag-Areal) mit Plan Nr. 1433/2 I vom 23. September 2025 gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) vom
8. November 2025 bis 8. Dezember 2025
zur öffentlichen Auflage.
Die von den Stimmberechtigten der Stadt Bern am 9. Juni 2024 beschlossene Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 35, 46 und 48 (Wifag-Areal) wurde vom 15. Juni bis 14. Juli 2023 und vom 21. März bis 22. April 2024 öffentlich aufgelegt. Die Planung wurde dem Amt für Gemeinden und Raumordnung im Juli 2024 zur Genehmigung eingereicht; das Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Aufgrund technischer und gestalterischer Anliegen werden die nachfolgend genannten Änderungen erforderlich, welche vom Gemeinderat am 5. November 2025 beschlossen wurden. Gegenstand der geringfügigen Änderung sind die Konkretisierung der Bereiche für vorspringende Gebäudeteile und die Sicherstellung eines räumlichen Abschlusses zur Gleisterrasse mittels Pergolen. Die Art und das Mass der Nutzung bleiben unverändert.
Die Auflageakten können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.
Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch
Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
