Richtplan ESP Wankdorf: Genehmigung und Inkraftsetzung
Überkommunaler Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Wankdorf: Öffentliche Bekanntmachung von Genehmigung und Inkraftsetzung
Es wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Beschwerdeentscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 15. Dezember 2025 am 20. Januar 2026 in Rechtskraft erwachsen ist. Damit ist der vom Gemeinderat von Bern am 28. Oktober 2020, vom Gemeinderat von lttigen am 7. Dezember 2020 und vom Gemeinderat von Ostermundigen am 8. Dezember 2020 beschlossene und vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern in Anwendung von Art. 61 BauG am 1. September 2022 genehmigte überkommunale Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Wankdorf in Rechtskraft erwachsen, soweit er nicht bereits am 23. Januar 2023 in Rechtskraft erwachsen ist.
Der überkommunaler Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Wankdorf kann unter www.be.ch/esp-wankdorf eingesehen und heruntergeladen werden.
