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Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bärenplatz Ost / Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB Nr. 2025-618 vom 28. Mai 2025 beschlossen, die Überbauungsordnung Bärenplatz Ost vom 6. Januar 1999 mit Plan Nr. 1291/2 vom 31. Januar 2025 im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) geringfügig zu ändern. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen zur Planung können bei Tiefbau Stadt Bern, Bundesgasse 38, 3011 Bern, Erdgeschoss «Baustelle“ (Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), sowie im Internet unter www.bern.ch/publikationsarchiv (Jahr 2025) eingesehen werden.

 

Kontakt Tiefbau Stadt Bern: 031 321 64 75 oder tiefbau@bern.ch

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