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Revision der Zonen im öffentlichen Interesse

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Planausschnitt mit Zonen für öffentliche Nutzungen

Wachstum bedeutet ein steigender Bedarf an öffentlichen Einrichtungen und Infrastrukturen. Die Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) sichern unter anderem ausreichende und geeignete Flächen für Schulen, Kindergärten, Hochschulen, Sportanlagen, Spitäler, Grün- und Freiräume, Familiengärten, Freizeitanlagen, Entsorgungshöfe und Anlagen der ewb und Bernmobil.

In der Stadt Bern gibt es heute 180 ZöN-Areale, die sich aus insgesamt 740 Parzellen zusammensetzen und im Besitz von 110 Grundeigentümerschaften sind.

Die ZöN sind in der Stadt Bern in vier unterschiedliche Kategorien eingeteilt, die sich praktisch nur durch die maximale Ausnützungsziffer unterscheiden. Gemäss kantonaler Vorgabe muss jedoch auch der Nutzungszweck pro ZöN bestimmt sein. Die Revision drängt sich daher auf, damit diese Zweckbestimmung nicht bei jedem Bauprojekt in einem separaten Planungsverfahren geklärt werden muss. Ziel ist es, die kantonalen Vorgaben mit der Revision zu erfüllen und gleichzeitig so viel Flexibilität wie möglich zu erhalten.

Die Kreditvorlage zur Durchführung der Revision hat der Stadtrat 2020 gutgeheissen. Die Arbeiten dazu laufen. Die betroffenen Grundeigentümerschaften werden ab 2022 vom Stadtplanungsamt kontaktiert.

Die öffentliche Information über die Änderungen und die Mitwirkungsmöglichkeiten wird 2024 erfolgen.

Mehr Informationen dazu gibt es in der Medienmitteilung des Gemeinderates vom 11. Juni 2020.

Weitere Informationen.

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