Baurechtliche Grundordnung (BGO)
Die baurechtliche Grundordnung besteht aus der Bauordnung (Bauvorschriften), dem Nutzungszonenplan, dem Bauklassenplan, dem Lärmempfindlichkeitsstufenplan, dem Naturgefahrenplan und künftig zusätzlich aus dem Gewässerraumplan.
Nutzungszonenplan

Der Nutzungszonenplan teilt die Stadt in Baugebiete und Nicht-Baugebiete ein und legt parzellengenau die Art der möglichen Nutzung fest. Der Nutzungszonenplan zeigt, wo Wohnhäuser, Quartierzentren, Büro-, Gewerbe- und Industriebauten erstellt werden können. Er bezeichnet zudem die Gebiete für öffentliche Bauten und Anlagen (Schulen, Spitäler etc.) sowie Frei- und Grünflächen.
Bauklassenplan

Der Bauklassenplan legt das Mass der Nutzung fest. Er zeigt für jede Parzelle, welche Geschosszahl, Gebäudelänge und Gebäudetiefe gestattet sind. Die Regelungen in den einzelnen Quartieren sind so gewählt, dass sich Neu- und Umbauten harmonisch in die Nachbarschaft eingliedern.
Lärmempfindlichkeitsstufenplan

Der Lärmempfindlichkeitsstufenplan legt flächendeckend für die ganze Stadt fest, welche Lärmgrenzwerte einzuhalten sind.
Hinweis: Die Fachstelle Bau und Lärm ist bei Planungen und im Baubewilligungsverfahren für die Einhaltung der Belastungsgrenzwerte im Bereich Lärm- und Schallschutz und Luftreinhaltung zuständig.
Naturgefahrenplan

Der Naturgefahrenplan zeigt Gefahrengebiete auf, in denen aus Sicherheitsgründen bauliche Einschränkungen gelten.
Gewässerraumplan

Künftig wird der Gewässerraumplan die Grundordnung ergänzen. Der Gewässerraumplan wurde in der Abstimmung von Ende September vom Volk angenommen. Er definiert entlang von Gewässern den sogenannten Gewässerraum. Dieser sichert den nötigen Raum für die natürlichen Funktionen der Gewässer, für den Schutz vor Hochwassern und für die Gewässernutzung.
Zonen mit Planungspflicht (ZPP) sind Teil der Grundordnung und werden neu im Anhang der Bauordnung geregelt. Für ZPP vor 2020 bestehen jedoch separate Plandokumente. Diese können über den ÖREB-Kataster oder direkt im Zonenplan heruntergeladen werden.
Sondernutzungsplanung
Abweichungen zur baurechtlichen Grundordnung werden in Sondernutzungsplanungen (Überbauungsordnungen, Uferschutzplänen, Baulinienplänen, Erschliessungsplänen, etc.) definiert. Diese sind in separaten Dokumenten erlassen und können über den ÖREB-Kataster oder den Zonenplan heruntergeladen werden.
Überbauungsordnungen
Eine Überbauungsordnung (ÜO) regelt detailliert die bauliche Gestaltung eines Areals. Sie besteht aus einem Überbauungsplan mit Vorschriften. Sie ergänzt und / oder überschreibt die Grundordnung im betroffenen Areal. Eine Überbauungsordnung durchläuft ein mehrstufiges Mitwirkungs- und Bewilligungsverfahren.
Baulinien

Auf dem ganzen Stadtgebiet sind Baulinien festgelegt. Der Baulinienplan sichert Flächen für Strassen, Grünstreifen und stellt die einheitliche Bebauung entlang von Strassenachsen sicher. Der Baulinienplan hat den Status einer Überbauungsordnung.
Kataster öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Suchen Sie alle Vorschriften, welche Ihre Parzelle betreffen? Diese finden Sie im ÖREB-Kataster. Er fasst pro Parzelle alle wichtigen gesetzlichen Bestimmungen der baurechtlichen Grundordnung und weiteren Baubeschränkungen zusammen und ergänzt damit das Grundbuch.
https://map.bern.ch/oerebk (Auf gewünschte Parzelle klicken und dann das PDF unter ÖREB-K Auszug herunterladen.)