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Stadtentwicklungskonzepte

Mit dem Stadtentwicklungskonzept legt der Gemeinderat periodisch die Ziele der zukünftigen räumlichen Entwicklung fest. Dabei werden Handlungsfelder, Ziele und Strategien für zukünftige Entwicklungen erarbeitet.

Bild Legende:

Der Gemeinderat verabschiedete das STEK 2016 am 14.12.2016. Das STEK 2016 besteht aus dem behördenverbindlichen «Gesamtbericht STEK» und den beiden erläuternden Vertiefungsberichten «Siedlung und Freiraum» sowie «Mobilität». Das STEK 2016 trat am 1.1.2017 in Kraft und löste das STEK 95 als neues behördenverbindliches Stadtentwicklungskonzept ab.

Das STEK 2016  zeigt auf, welche Strategien für zukünftige Planungen und Massnahmen zur räumlichen Entwicklung richtig sind. 

 

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Stadtplanungsamt Telefon +41 31 321 70 10

Auskünfte

Beck Jeanette

Stadtplanerin

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