Zoneneinteilung in der Umgebung der Kernkraftwerke
Um jedes Kernkraftwerk sind drei Zonen festgelegt, in denen es aufgrund der zeitlichen Verhältnisse oder möglicher Auswirkungen eines Unfalls besonderer Vorkehrungen bedarf.
In der Eidgenössischen Notfallschutzverordnung sind die Gebiete rund um die schweizerischen Kernkraftwerke bezeichnet, in denen es aufgrund der möglichen Auswirkungen bei einem Unfall besonderer Vorkehrungen bedarf. Die Gebiete werden als Zonen bezeichnet. Um jedes Kernkraftwerk sind drei Zonen festgelegt. Die Zonen 1 und 2 umfassen das Gebiet um ein Kernkraftwerk, in dem für die Bevölkerung bei einem Unfall eine Gefahr entstehen kann, die rasche Schutzmassnahmen erfordert. Das übrige Gebiet der Schweiz wird als Zone 3 bezeichnet.
Zone 1
Die Zone 1 umfasst ein Gebiet um ein Kraftwerk mit einem Radius von drei bis fünf Kilometer. Beispiel: Die Gemeinde Mühleberg gehört zur Zone 1.
Zone 2
Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst ein Gebiet mit einem Radius von etwa 20 Kilometern. Die Zone 2 ist in 6 Gefahrensektoren von je 120 Grad eingeteilt. Beispiel: Die Stadt Bern gehört zur Zone 2 des Kernkraftwerks Mühleberg.
Zone 3
Das übrige Gebiet der Schweiz wird als Zone 3 bezeichnet.
Der aktuelle Stand der Zonenpläne ist auf den Internetseiten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI einsehbar.