Digitale Inklusion
Alle Menschen sollen auf einfache Weise Zugang zu den Dienstleistungen der Stadt Bern erhalten und sich einbringen können: Die digitale Inklusion ist ein Kernelement der Digitalstrategie.
Informationen in Kopf- und Fusszeilen, Fotos ohne Alternativtext, Schriftfarben mit wenig Kontrast: Für Menschen mit einer Sehbehinderung sind das Barrieren. Gründe, warum sie den Inhalt nicht gleich gut erfassen können wie andere.
Digitale Inklusion bedeutet zuerst einmal, dass digitale Angebote für alle zugänglich und verständlich sind. Also müssen digitale Inhalte so barrierefrei gestaltet sein, dass ein Screenreader sie problemlos lesen kann. Ein Screenreader ist ein Hilfsmittel für Menschen mit einer Sehbehinderung. Auch Informationen in «Leichter Sprache» gehören dazu. Das ist nützlich für Menschen, die nicht gut Deutsch sprechen, oder für Menschen, die komplexe Zusammenhänge nicht so schnell nachvollziehen können.
Mehr als Barrierefreiheit
Bei der digitalen Inklusion geht es auch darum, dass unterschiedliche Menschen in Dokumenten und auf Websites angesprochen werden. Und dass beim Kaufen von Software und technischen Geräten darauf geachtet wird, dass sie möglichst für alle Menschen einfach zu bedienen sind.
Zur digitalen Inklusion gehören zwei Bereiche:
- Was digital angeboten wird, muss einfach verständlich sein und alle Menschen ansprechen. Zum Beispiel müssen Dokumente barrierefrei gestaltet sein und die Informationen auf der Internetseite müssen leicht lesbar und gut auffindbar sein. Die Stadt Bern arbeitet daran.
- Die Digitalisierung soll dafür genutzt werden, dass möglichst alle Menschen mitreden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu baut die Stadt eine digitale Plattform mit Namen «BernPortal» auf.
Inklusion ist für alle
Wenn digitale Inhalte leicht zugänglich aufbereitet werden, macht das allen Menschen das Leben leichter. In diesem Sinn dient die digitale Inklusion nicht nur einer kleinen Gruppe, sondern allen. Ganz nach dem Motto der Digitalstrategie der Stadt Bern: «Einfach für alle.»
Fabian Leuthold leitet bei der Stadt Bern die Fachstelle Digitale Inklusion und arbeitet für die Fachstelle für Gleichstellung in Geschlechterfragen.
Das kantonale Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG) definiert digitale Inklusion wie folgt:
- Digitale Leistungen müssen von allen diskriminierungsfrei genutzt werden können.
- Sie müssen namentlich möglichst einfach, unabhängig von einer Behinderung sowie mit allen dafür geeigneten und allgemein üblichen ICT-Mitteln genutzt werden können.
- Verhältnismässige Einschränkungen sind zulässig, namentlich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, der technischen Machbarkeit oder der Sicherheit.
