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Einbezug von Nydegg und Matte ins Stadtgebiet

Nach der Zerstörung der zähringischen Burg 1268 wurden die beiden Ufersiedlungen bei Nydegg und an der Matte baulich ins ummauerte Stadtgebiet einbezogen.

Eine wesentliche Vergrösserung des Stadtgebiets geschah durch den Einbezug der nach 1191 am südöstlichen Rand der zähringischen Gründungsstadt (Zähringerstadt) entstandenen Ufersiedlungen bei Nydegg (Nydeggstalden) und in der Matte (Matte). Diese wurden erst im Verlauf des 13. und 14. Jahrhunderts rechtlich wie baulich mit der eigentlichen Bürgerstadt östlich des Zeitglockenturms in einer einheitlichen Stadtgemeinde zusammengefasst. Der Ausgangspunkt für die Integration dieser beiden Ufersiedlungen ins Stadtgebiet waren der Bau der hölzernen Untertorbrücke nach 1255 und die Zerstörung der stadtherrlichen Burg bei Nydegg um 1268. Die verkehrsmässige Erschliessung des Staldens und das Verschwinden der Stadtburg gaben dem Rat die Möglichkeit, das zur Aare abfallende Gelände zwischen dem unteren Ausgang der Gerechtigkeitsgasse und der befestigten Burgsiedlung im Bereich des Ländtetors gegen Ende des 13. Jahrhunderts mit Wohnhäusern zu bebauen und die dortige Bevölkerung den in der Zähringerstadt ansässigen Bewohnern rechtlich gleichzustellen. Während einzelne Tore und Mauerabschnitte der um die Mitte des 13. Jahrhunderts ummauerten Burgsiedlung noch bis ins 15. Jahrhundert im Stadtbild zu erkennen waren, wurde der von den Zähringer Herzögen errichtete Donjon und die dazugehörigen Wohn- und Ökonomiegebäude bereits am Ende des 13. Jahrhunderts vollständig abgetragen. An der Stelle der Burg entstand als Filialkirche zu St. Vinzenz die Nydeggkapelle (Nydeggkapelle), deren Bau Bürger und Rat finanzierten. Gleichzeitig entstanden entlang der nördlichen Ringmauern der Burg die beiden Häuserreihen des heutigen Nydeggstaldens. Im Verlauf des 14. Jahrhunderts wurde schliesslich auch der Halsgraben zwischen der ehemaligen Burg und den untersten Häusern der Gerechtigkeitsgasse allmählich aufgeschüttet, sodass die südliche Häuserzeile der Junkerngasse gegen Osten verlängert und bis auf die Höhe der Nydeggkapelle weitergeführt werden konnte.[1] Während der Burggraben mit der zugehörigen Brücke am unteren Ausgang der Gerechtigkeitsgasse schon bald nach deren letzten Erwähnung im Jahre 1319 zugedeckt worden sein dürfte, blieb die nördliche Grabenbrücke an der unteren Postgasse noch bis zum 16. Jahrhundert bestehen.[2]

Verbindung des Mattequartiers mit der Stadt

Im Bereich des Inneren Aaretors am westlichen Ausgang der Untertorbrücke entstanden wahrscheinlich gegen Ende des 13. Jahrhunderts ebenfalls neue Wohnhäuser, die durch die beiden nach Süden fortlaufenden Häuserzeilen der Mattenenge direkt mit der Matte verbunden wurden.[3] Die Matte, die bis zum 15. Jahrhundert durch einen separaten Torbogen von der nördlich angrenzenden ehemaligen Burgsiedlung topografisch getrennt war, bildete wegen ihrer Lage direkt an der Aare einen idealen Standort für den Bau von Mühlen. Wahrscheinlich verlieh bereits Herzog Bertold V. das gesamte Schwemmgebiet der Aare mitsamt den Sandbänken im Flussbett der Familie von Bubenberg, die auf diese Weise für die von ihr geleisteten Dienste während der Stadtgründung entschädigt wurde. Die Adelsfamilie errichtete in der Folge die Aareschwelle (Aareschwelle), damit der Fluss südlich der Stadt durch die Erhöhung der bestehenden Sandbänke aufgestaut und durch den Bau von Kanälen verschiedene Wassermühlen in der Matte (Getreidemühlen in der Matte) angetrieben werden konnten.[4] Die Bewohner der Matte standen wie die Bewohner der zähringischen Burgsiedlung ursprünglich in einer rechtlichen Abhängigkeit zu ihren adligen Grundherren. Erst nachdem Johannes II. von Bubenberg (Johannes II. von Bubenberg) den grundt dez heiligen riches in der Ara im Jahre 1360 für 1‘300 Gulden an Schultheiss und Rat verkauft hatte, wurde die Matte schliesslich vollständig in die Bürgerstadt westlich der Nydegg integriert.[5]

Roland Gerber, 13.11.2017



[1]    Die untersten Häuser der Junkerngasse werden im Udelbuch von 1389 bereits erwähnt und können deshalb nicht erst nach der vollständigen Aufschüttung des Burggrabens nach dem Brand von 1405 entstanden sein. Vgl. dazu Kdm Bern II, S. 70 und 117.

[2]    Heinrich Türler: Zur Topographie der Kreuzgasse und der Gerechtigkeitsgasse in Bern, in: Neues Berner Taschenbuch (1899), S. 121-138, hier 133f.

[3]    Im Jahre 1353 wird ein Mauerabschnitt in der Matte in einer Urkunde erwähnt; FRB/8, Nr. 11, S. 4 (15. April 1353).

[4]    Roland Gerber: Öffentliches Bauen im mittelalterlichen Bern. Verwaltungs- und finanzgeschichtliche Untersuchung über das Bauherrenamt der Stadt Bern 1300 bis 1550 (Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern 77), Bern 1994, S. 100-105.

[5]    FRB/8, Nr. 993, S. 373f.

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