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Verlust der adligen Privilegien

Während des Twingherrenstreits von 1470/71 verlieren die Twingherren einen Teil ihrer Privilegien.

Während das Bürgerrecht (Bürgerrecht) im 13. und 14. Jahrhundert die einzige Möglichkeit darstellte, indirekt auf die militärischen und wirtschaftlichen Ressourcen der Twingherren (Twingherren) zurückzugreifen, entwickelte sich deren spezielle Rechtsstellung im Verlauf des 15. Jahrhunderts zu einem Hindernis, das der Konsolidierung des rechtlich vereinheitlichten städtischen Territoriums (Ausdehnung der Ratsherrschaft auf die Landschaft) im Wege stand. Die im Rat der Zweihundert (Rat der Zweihundert) sitzenden Handwerksmeister und Kaufleute waren deshalb bestrebt, die althergebrachten Rechte der Twingherren auf dem Land einzuschränken und die Bewohner in den ländlichen Gerichtsherrschaften der direkten Gebotsgewalt von Schultheiss und Rat (Schultheiss und Rat) zu unterstellen.

Da die Twingherren selbst dem innersten Kreis der regierenden Geschlechter angehörte, kam es im Verlauf des 15. Jahrhunderts wiederholt zu Auseinandersetzungen innerhalb des Rats der Zweihundert, die durch die besondere Rechtsstellung der Twingherren einerseits als Stadtbürger und Ratsmitglieder, andererseits als ländliche Gerichtsherren verursacht wurden. Erst während des Twingherrenstreits von 1470/71 (Twingherrenstreit von 1470/71) gelang es einer Mehrheit im Rat der Zweihundert unter der Führung verschiedener im Handel reich gewordener Bürger, die Twingherrengeschlechter dazu zu zwingen, auf einen Teil ihrer angestammten Rechte zu verzichten.[1]

Roland Gerber, 15.07.2018



[1]    François de Capitani: Adel, Bürger und Zünfte im Bern des 15. Jahrhunderts (Schriften der Berner Burgerbibliothek 16), Bern 1982, S. 91-93; sowie Peter Liver: Rechtsgeschichtliche Betrachtung zum Berner Twingherrenstreit 1469-1471, in: Festschrift für Hans von Greyerz, Bern 1967, S. 235-256.

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