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Rathaus

In dem zwischen 1406 und 1417 erbauten Rathaus befanden sich die Versammlungsräume für den Kleinen und Grossen Rat.

Eine Akzentuierung als städtebauliches Zentrum (Zähringerstadt) erfuhr die Kreuzgasse mit dem Bau des neuen Rathauses 1406 bis 1417.[1] Schultheiss und Rat (Schultheiss und Rat) besassen zwar bereits seit Mitte des 13. Jahrhunderts mit dem Gerichtshaus hinter dem Chor der St. Vinzenzkirche (Pfarrkirche von St. Vinzenz) ein erstes bescheidenes Versammlungslokal. In diesem befanden sich aber nur eine kleine Rats- oder Gerichtsstube. Weder für die Zusammenkünfte des während der Verfassungsreform von 1294 (Verfassungsreform von 1294) institutionalisierten Rats der Zweihundert (Rat der Zweihundert) noch für die jedes Jahr während der Osterfeiertage stattfindenden Ratswahlen (Wahlprozedere an Ostern) oder die periodische Rechnungslegung der städtischen Amts- und Dienstleute (Ratsämter und Behörden) reichte der Platz im alten Rathaus.[2] Bürger und Rat führten ihre Zusammenkünfte deshalb seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts in den geräumigen Klosterkirchen der Franziskaner (Franziskanerkirche) und Dominikaner (Klosterkirchen der Dominikaner und Dominikanerinnen) durch.[3] Einzig Verhandlungen, welche die Niedere Gerichtsbarkeit betrafen, hielten der Schultheiss mit seinem Statthalter dem Grossweibel (Grossweibel) und dem Gerichtsschreiber (Stadtschreiber und Kanzlei) für gewöhnlich im Eckhaus neben dem Chor der Pfarrkirche ab.

Roland Gerber, 10.02.2018



[1]    Zur repräsentativen Bedeutung städtischer Rathäuser im Spätmittelalter vgl. Bernd Roeck: Rathaus und Reichsstadt, in: Stadt und Repräsentation, hg. von Bernhard Kirchgässner und Hans-Peter Becht (Stadt in der Geschichte 21), Sigmaringen 1995, S. 93-114.

[2]    Zum Beispiel Friedrich Emil Welti (Hg.): Die Stadtrechnungen von Bern aus den Jahren 1375-1384, Bern 1896, hier Stadtrechnungen 1375/II, S. 15 und 1384/I, S. 327.

[3]    Vgl. dazu auch Bernhard E. Stüdeli: Minoritenniederlassungen und mittelalterliche Stadt. Beiträge zur Bedeutung von Minoriten- und anderen Medikantenanlagen im öffentlichen Leben der mittelalterlichen Stadtgemeinde, insbesondere der deutschen Schweiz (Franziskanische Forschungen 21), Werl 1969, S. 87-91.

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