Wochenangsterregister von 1449/50
Im Wochenangsterregister wurden erstmals alle von Bern beanspruchten Gerichtsherrschaften auf dem Land schriftlich zusammengestellt.
Die Genauigkeit der von Friedrich Emil Welti berechneten Bevölkerungszahlen (Bevölkerungszahlen) kann anhand eines zweiten fast gleichzeitig zum Tellbuch angelegten Steuerregisters überprüft werden. Es handelt sich um das zwischen dem 15. März 1449 und dem 14. März 1450 aufgezeichnete Einnahmenbuch des so genannten Wochenangsters.[1] Der Wochenangster war eine wöchentliche Kopfsteuer von zwei Pfennigen, die der Rat während eines Jahres der erwachsenen Bevölkerung in Stadt und Landschaft auferlegte.[2] Da sowohl im Tellbuch als auch im Wochenangsterregister alle erwachsenen Einwohner der Stadt zur Steuerleistung herangezogen wurden, lassen sich beide Steuerbücher trotz ihrer unterschiedlichen Veranlagungsprinzipien miteinander vergleichen. Während im Tellbuch von 1448 (Tellbuch von 1448) insgesamt 3’279 erwachsene Personen gezählt werden, ergibt die Umrechnung der im Wochenangsterregister von 1449 eingetragenen Einnahmesummen eine Bevölkerungszahl von durchschnittlich 3’247 kopfsteuerpflichtigen Erwachsenen. Trotz der Unsicherheiten, die sich vor allem durch die von Woche zu Woche fluktuierende Zahl der kopfsteuerpflichtigen Stadtbewohner ergeben, lässt sich damit eine hohe Übereinstimmung zwischen den im Tellbuch und den im Wochenangsterregister überlieferten Einwohnerzahlen feststellen.
Roland Gerber, 25.06.2020