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Informationen zur Krankenversicherungspflicht
Grundsätzlich muss jede Person eine Grundversicherung abschliessen, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet.
Die Einwohnergemeinde ist verpflichtet folgende Personen zu informieren:
- Neuzuziehende Personen
- Eltern von Neugeborenen
- Rentnerinnen und Rentner, welche in einen EU-/EFTA-Staat ziehen
Auf der Webseite vom Kanton finden Sie detaillierte Informationen und welche Ausnahmen bestehen.
Die im Rahmen der Abmeldung erhobenen Informationen werden zusätzlich der Steuerverwaltung der Stadt Bern übermittelt. Sollte es erforderlich sein, wird die Steuerverwaltung Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Dokumente für notwendige Beilagen:
Einverständniserklärung Umzug minderjährige Kinder (PDF, 44.7 KB)
