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Neue Signalisation für Velos und E-Bikes seit 1. Juli 2025

30. Juni 2025

Seit dem 1. Juli 2025 ist die revidierte Signalisationsverordnung des Bundes in Kraft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Signalisation für Velos und E-Bikes. Neu gilt: Das Symbol oder die Aufschrift «Fahrrad» umfasst sowohl Velos als auch alle Arten von E-Bikes. Diese Regelung findet Anwendung unter anderem bei:

  • Einbahnstrassen mit Velo-Gegenverkehr (Bild 1)

Auf Mischverkehrsflächen, wie:

  • Trottoirs mit Zusatztafel «Velo gestattet» (Bild 2)
  • Fussgängerzonen mit Zusatztafel «Velo gestattet» (Bild 3)
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Schnelle E-Bikes und Mofas verboten

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Ab dem 1. Juli 2025 können schnelle E-Bikes mit einer Zusatztafel von Mischverkehrsflächen ausgeschlossen werden.

Die überarbeitete Verordnung erlaubt es, gezielt zu bestimmen, von welchen Verkehrsflächen schnelle E-Bikes und Mofas ausgeschlossen werden sollen. Die Stadt Bern nutzt diese Regelung, um Nutzungskonflikte zwischen Fussgänger*innen und Velofahrenden zu entschärfen. Deshalb gilt neu auf folgenden Mischverkehrsflächen ein Fahrverbot für schnelle E-Bikes und Mofas:

  • Helvetiaplatz und Thunstrasse stadtauswärts bis Burgernziel
  • Thunstrasse stadteinwärts ab Burgernziel bis Thunplatz
  • Monbijoubrücke (Bundeshaus-Seite, ab 11. August 2025)

Das Fahrverbot für schnelle E-Bikes und Mofas erfolgt durch die Zusatztafel «Mofa verboten» (Bild 4)

Weitere Informationen

Eine ausführliche Übersicht über die neuen Signale für den Veloverkehr bietet die Tabelle des Bundesamts für Strassen (ASTRA). Lesen Sie ausserdem mehr in der Medienmitteilung der Stadt Bern.

Sensibilisierung für ein respektvolles Miteinander

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Illustration: Casalini

Begleitend zu den neuen Regelungen startet die Stadt Bern Sensibilisierungsmassnahmen auf Mischverkehrsflächen. Durch Plakate und Bodenkleber wird auf die geltenden Verkehrsregeln aufmerksam gemacht und zu einem rücksichtsvollen Verhalten auf gemeinsam genutzten Flächen aufgerufen.

Weitere Informationen.

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