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Betreuungsgutsprachen beantragen

Die Betreuungsgutsprachen ermöglichen es älteren Menschen mit kleinem Budget, länger selbstständig in ihrem Zuhause zu leben. Die Stadt Bern unterstützt AHV-Bezüger*innen mit oder ohne Anspruch auf Ergänzungsleistungen mit Beiträgen an alltägliche Unterstützungsleistungen. So wird ein selbstbestimmtes Leben im Alter gefördert und die Lebensqualität erhalten.

Betreuungsgutsprachen: Zunahme der Nachfrage führt zu Einführung einer Warteliste

Im August 2023 hat die Stadt Bern Betreuungsgutsprachen als reguläres Angebot eingeführt.

Die Anzahl der Bezüger*innen und die finanziellen Beiträge für Unterstützungsleistungen haben zugenommen. Auf Jahresende 2025 wird das Kostendach voraussichtlich ausgeschöpft sein.

Die Betreuungsgutsprachenverordnung (BgV) sieht für diesen Fall vor, dass bis auf Weiteres keine neuen Betreuungsgutsprachen mehr erteilt werden können. Gesuchstellende Personen können sich auf eine Warteliste setzen lassen.

Für weitere Auskünfte: melanie.koenig@bern.ch, Tel: 031 321 74 54

Wer kann sich anmelden?

Das Angebot richtet sich an AHV-Bezüger*innen, die in der Stadt Bern wohnen, Unterstützung im Alltag benötigen und deren Einkommen und Vermögen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Personen mit Ergänzungsleistungen dürfen die Vermögensgrenze überschreiten. Grundlage ist die definitive kantonale Steuerveranlagung oder die Steuererklärung des Vorjahres.

Maximales Vermögen (Reinvermögen vor Abzügen) 30'000 Franken 50'000 Franken
Berechnungsgrundlage Einzelperson Paare (verheiratet / eingetragene Partnerschaft)
Maximales steuerbares Einkommen (Steuerveranlagung Kanton) 38'500 Franken 57'100 Franken

Personen mit Ergänzungsleistungen können die Grenzwerte des maximalen Vermögens überschreiten.

Was wird finanziert?

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Die Stadt Bern beteiligt sich mit monatlichen oder einmaligen finanziellen Beiträgen an Angeboten, die den Alltag erleichtern und die soziale Teilhabe fördern. Dazu gehören:

Der monatliche Maximalbetrag liegt bei 500 Franken pro Person. Die Betreuungsgutsprachen sind eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Sie werden so lange ausgerichtet, bis die jährlich vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind.

Wie läuft das Gesuch ab?

1. Anmeldung

Füllen Sie das Anmeldeformular online aus oder drucken Sie es aus und senden Sie es per Post ein.

2. Bedarfsabklärung

Die Bedarfsabklärungen werden von ProSenectute im Auftrag der Stadt Bern durchgeführt. Nach Eingang Ihrer Anmeldung meldet sich eine Fachperson von ProSenectute innerhalb von zehn Arbeitstagen, um einen Termin für eine Bedarfsabklärung bei Ihnen zu Hause zu vereinbaren.

3. Entscheid und Auszahlung

Nach der Abklärung teilt Ihnen die Stadt Bern schriftlich mit, ob und in welcher Höhe Sie eine Gutsprache erhalten.

Hinweis: Wenn Sie die finanziellen Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie sich bei der ProSenectute Region Bern für eine kostenlose Gesundheitsberatung melden.

Rechtliche Grundlagen

Die Betreuungsgutsprachen sind im Reglement über die Aufgaben der Stadt im Bereich Alter (Altersreglement, AR) und in der Verordnung über Betreuungsgutsprachen für Altersrentenbeziehende (Betreuungsgutsprachenverordnung, BgV) geregelt.

Andere Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn Sie die Voraussetzungen für Betreuungsgutsprachen nicht erfüllen, finden Sie in diesem  Merkblatt (PDF, 82.1 KB) Anlaufstellen, die Ihnen weiterhelfen können.

Flyer

Weitere Informationen finden Sie im Info-Flyer (PDF, 374.0 KB) der Stadt Bern.

Weitere Informationen.

Leichte Sprache

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SRF Beitrag

Frau spricht über Betreuungsgutsprachen
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Schauen Sie den SRF-Beitrag zum Thema Betreuungsgutsprachen vom 13.09.2024.

 

AHV / Ergänzungsleistungen

Bei Fragen zur AHV oder Ergänzungsleistungen gibt die AHV-Zweigstelle Auskunft.

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