Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

7. April 1999 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 110

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:

Verkehrskompromiss: Fahrverbot an der Junkern- und Postgasse

pid. Am 8. April 1999 wird das Fahrverbot in der Junkern- und Postgasse eingeführt.<p> Im Rahmen des Verkehrskompromisses wurde am 5. Juni 1998 dieses Fahrverbot für Motorfahrzeuge für die zeit zwischen 19.00 und 08.00 Uhr verfügt und publiziert.<p> Damit soll den Anwohnenden dieser beiden Gassen wieder etwas mehr Nachtruhe gegönnt werden. Besucherinnen und Besucher von Gaststätten und Freitzeiteinrichtungen müssen abends ihre Motorfahrzeuge ausserhalb der Fahrverbotszone z.B. in den Einstellhallen Rathaus und Casino oder am Klösterlistutz parkieren.<p> Für Anwohnende und ansässige Geschäftsbetriebe werden auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen erteilt. Dabei wird differenziert in zwei unterschiedliche Ausnahmebewilligungen:<p> a) Gebührenfreie Fahrbewilligung zu privaten Garagenplätzen<br> (berechtigt nicht zum Parkieren im öffentlichen Strassenraum)<p> b) Gebührenpflichtige Fahr- und Parkierbewilligung<p> Die Fahr- und Parkierbewilligung berechtigt zum Zufahren ab 19.00 Uhr und Parkieren auf öffentlichen Parkfeldern bis längstens morgens 08.00 Uhr. Diese Bewilligung wird im Jahr voraussichtlich 480 Franken kosten. Die Gebühr wird erhoben, sobald das Gebührenreglement der Stadt Bern rechtskräftig ist. Bis dies soweit ist, wird die Ausnahmebewilligung vorübergehend gratis abgegeben.<p> Die Abgabe von Ausnahmebewilligungen stützt sich auf die Parkierverordnung Untere Altstadt, die am 17. Februar 1999 vom Gemeinderat gutgeheissen wurde und auf den 1. März 1999 in Kraft getreten ist.<p> Polizeikommando der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile