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2. Juni 1999 | Gemeinderat, Direktionen

Der Gemeinderat zum dringlichen Bundesbeschluss zur heroingestützten Behandlung von schwer Drogenabhängigen

Die Stimmberechtigten können sich am 13. Juni 1999 zur ärztlich kontrollierten Drogenverschreibung äussern. Der Gemeinderat der Stadt Bern folgt der Empfehlung des Bundesrates und des Parlamentes und sagt Ja zum dringlichen Bundesbeschluss zur heroingestützten Behandlung von schwer Drogenabhängigen.

pdb. Die fast fünfjährige Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Verschreibung von Heroin an Schwerstabhängige als eine mögliche Therapieform in einem umfassenden Behandlungskonzept bewährt hat. Die Resultate von verschiedensten, auch internationalen Studien zeigen, dass die negativen gesundheitlichen und sozialen Folgen des illegalen Drogenkonsums dank der Verschreibung von Betäubungsmitteln gestoppt werden konnten. Durch die Heroinabgabe haben viele Drogenabhängige, die ihr Leben während Jahren auf der Gasse verbracht haben, wieder eine Arbeit und eine Wohnung gefunden und konnten so ins soziale Netz reintegriert werden.

Eine Ablehnung des dringlichen Bundesbeschlusses würde allein in der Stadt Bern für ungefähr 150 Abhängige ein erneutes Abdriften in die Illegalität und die Rückkehr auf die Gasse bedeuten. Sie müssten ihre Drogen wieder auf dem Schwarzmarkt besorgen, was sowohl für ihre Gesundheit wie auch ihr soziales Verhalten sehr negativ wäre. Auch die übrige Bevölkerung wäre wieder mit den bekannten negativen Auswirkungen von grösseren Drogenszenen konfrontiert.

Der Gemeinderat der Stadt Bern unterstützt deshalb die Weiterführung der Verschreibungsprogramme und setzt sich damit auch für die Fortsetzung der erfolgreichen 4-Säulen-Drogenpolitik ein. Ein Ja zur Heroinverschreibung ist ein Ja für einen Weg der Vernunft, das der Tatsache Rechnung trägt, dass für die Betreuung von Drogenabhängigen verschiedene Behandlungsangebote notwendig sind.

Pressedienst der Stadt Bern

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