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2. Juni 1999 | Gemeinderat, Direktionen

Geringfügige Aenderung der Parkkartenverordnung

Die vom Bundesrat in Kraft gesetzte Teilrevision der Signalisationsverordnung ermöglicht nebst der Blauen Zone neu auch die Einführung von Weissen Zonen mit Parkscheibenpflicht und Parkzeitbeschränkung. Damit die Anwohnerparkkarte in der Stadt Bern nach wie vor für die ganze Parkkartenzone Gültigkeit hat, hat der Gemeinderat die Parkkartenverordnung geringfügig geändert. Die Aenderung tritt per 1. Juli 1999 in Kraft.

pdb. Der Bundesrat hat am 1. April 1998 eine Teilrevision der Signalisationsverordnung beschlossen und auf den 1. Juni 1998 in Kraft gesetzt. Im Rahmen dieser Teilrevision wurde eine neue Parkscheibe eingeführt, welche als Kontrollinstrument für alle Parkzeitbeschränkungen ab einer halben Stunde verwendet werden kann, also auch nachts. Die neue Parkscheibe ist somit nicht nur in der Blauen Zone anzubringen, sondern auch dort, wo eine Parkzeitbeschränkung mit dem Signal "Parkieren mit Parkscheibe" und einer die maximale Parkdauer anzeigenden Zusatztafel besteht. Bisher gab es bei allen nicht gebührenpflichtigen, zeitlich begrenzten weissen Parkierflächen kein bundesrechtlich vorgesehenes Kontrollmittel.

Neu können also in einer Parkkartenzone nebst den Blauen Zonen auch Weisse Zonen mit Parkscheibenpflicht und Parkzeitbeschränkung bestehen. Wie bisher soll in der Stadt Bern die Anwohnerparkkarte für die ganze Parkkartenzone gelten. Dies erfordert die Anpassung des städtischen Rechts, damit Anwohnende und Geschäftsbetriebe nicht nur in den Blauen Zonen, sondern auch in den Weissen Zonen mit Parkscheibenpflicht und Parkzeitbeschränkung privilegiert werden können. Der Gemeinderat hat deshalb die bestehende Parkkartenverordnung geringfügig geändert, so dass die Weissen Zonen mit Parkscheibenpflicht und Parkzeitbeschränkung auch unter die Parkkartenregelung fallen. Die Aenderung tritt per 1. Juli 1999 in Kraft.

Pressedienst der Stadt Bern

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