Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

20. Oktober 1999 | Gemeinderat, Direktionen

Lärmschutz und Gestaltung: Erste Etappe

Mit einer ersten Ausführungsetappe Lärmschutz und Gestaltung soll an Teilen des Strassennetzes in der Stadt Bern der Lärm, der die Grenzwerte überschreitet, reduziert werden. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat hierfür einen Kredit von 1,326 Millionen Franken.

pdb. In der Stadt Bern werden die Grenzwerte der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV) an 55 Kilometern des Strassennetzes überschritten. Im Verkehrskonzept zum räumlichen Stadtentwicklungskonzept wurde dargestellt, wie eine markante Eindämmung dieser Lärmbelastung erreicht werden soll. Dabei liegt das Schwergewicht der Massnahmen auf einer Reduktion des motorisierten Individualverkehrs. Wo dies nicht oder nur beschränkt möglich ist, müssen andere oder zusätzliche Massnahmen getroffen werden.

Für die erste Etappe im Massnahmenpaket "Lärmschutz und Gestaltung" beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat einen Kredit von 1,362 Millionen Franken. Vorgesehen sind die Erstellung von Schallschutzwänden am Basisnetz im Ostring sowie die Erarbeitung von Projekten für die Umgestaltung der Kapellenstrasse und die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs an der Lorrainestrasse, der Scheibenstrasse, der Mattenhofstrasse, der Morgenstrasse und der Bümplizstrasse.

Geplant sind folgende Massnahmen:

Ostring

Die Reihenhäuser und Gärten Ostring 49 bis 67 werden mit einer 5,4 Meter hohen Glaswand vom Strassenlärm abgeschirmt. Dazu wird an einem System von vertikalen Fachwerkträgern aus Stahl eine Wand aus Verbundsicherheitsglas montiert. An die Schallschutzwand kann ein Beitrag des Bundes in der Höhe von rund 665'000 Franken erwartet werden.

Kapellenstrasse

Im Zusammenhang mit dem vom Elektrizitätswerk der Stadt Bern (EWB) geplanten Bau einer 132 kV-Kabelleitung vom Monbijou nach Holligen bietet sich die Gelegenheit, an der Kapellenstrasse kostengünstige Lärmschutz- und Verkehrsberuhigungsmassnahmen auszuführen. Das Gestaltungskonzept sieht vor, dass an der ganzen Kapellenstrasse "Tempo 30" eingeführt wird. Bei der Einmündung in die Monbijoustrasse soll für den motorisierten Individualverkehr nur noch das Linksabbiegen gestattet werden. Zwischen der Monbijoustrasse und der Belpstrasse wird die Kapellenstrasse auf 5,5 Meter verengt. Damit kann das Fahrtempo gesenkt werden.

Weitere Projekte:

Lorrainestrasse und Scheibenstrasse

Aufgrund von Analysen und Gestaltungsstudien wird ein Bauprojekt für die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs ausgearbeitet, das zu einem stadtverträglichen Mass an Verkehr führen soll.

Mattenhofstrasse

Die Verzweigung Mühlemattstrasse / Philosophenweg soll mit einem Fahrverbot (Ausnahme: Städtische Verkehrsbetriebe Bern) belegt werden.

Morgenstrasse

Es wird ein Bauprojekt ausgearbeitet, das die Einbahnregelung vorsieht. An der Einmündung in die Bernstrasse soll der Verkehr dosiert werden.

Bümplizstrasse

Es wird ein Projekt für Gestaltungsmassnahmen zur Verkehrsberuhigung und für die Umleitung des überörtlichen Verkehrs auf die Achse Niederbottigenstrasse / Moosweg ausgearbeitet.

Pressedienst der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile