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10. November 2000 | Gemeinderat, Direktionen

Drogenanlauf- und Notschlafstelle Hodlerstrasse 22 kann realisiert werden

P>inf. Im Beschwerdeverfahren vor dem Rechtsamt der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern konnte zwischen den Anwohnern der Liegenschaft Hodlerstrasse 22 als Beschwerdeführer und der Stadt Bern als Beschwerdegegnerin eine Einigung erzielt werden. Der Gemeinderat hat einem zuvor ausgearbeiteten Vergleich zugestimmt, so dass das Beschwerdeverfahren beseitigt und die nächsten Schritte zur geplanten Drogenanlauf- und Notschlafstelle an der Hodlerstrasse 22 in Angriff genommen werden können.

Das im Jahre 1998 ausgearbeitete Umbauprojekt muss in einem ersten Schritt auf seine Tauglichkeit gegenüber den heute bestehenden Bedürfnissen überprüft und angepasst werden. Die erforderlichen Arbeiten werden daraufhin während der gesetzlich vorgeschriebenen Submissionsfrist ausgeschrieben, und anschliessend wird der Umbau in Angriff genommen.

Nach vorsichtigen Schätzungen dürfte das Submissions- und Bauverfahren eine Zeitspanne von 6 – 9 Monaten in Anspruch nehmen, so dass mit der Eröffnung der Anlauf- und Notschlafstelle an der Hodlerstrasse 22 im Monat Juli oder September 2001 gerechnet werden darf.

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