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21. Februar 2001 | Gemeinderat, Direktionen

Oeffnung von Industrie- und Gewerbezonen: Mitwirkung

inf. Gemäss dem Konzept zur Oeffnung von Industrie- und Gewerbezonen in der Stadt Bern sollen die Entwicklungsschwerpunkte (ESP) Wankdorf und Ausserholligen planerisch gewisse Aenderungen erfahren. Dies sieht im Detail wie folgt aus:

Der Planentwurf sieht im ESP Wankdorf die Umzonung der nördlich an die Geleise stossenden Areale im Bereich Stauffacherstrasse / Geleisedreieck in die Dienstleistungs- und Gewerbezone (DG-Zone) vor. Das südlich der Geleise angrenzende Areal im Gebiet des künftigen öV-Knotens wird neu der Geschäfts- und Gewerbezone (GG-Zone) sowie der Bauklasse 6 zugewiesen. Ebenfalls in die DG-Zone umgezont wird das südlich des Fussballstadions Wankdorf gelegene Areal des Eidgenössischen Zeughauses an der Papiermühlestrasse.

Im ESP Ausserholligen enthält der Planentwurf die Umzonung des Geleisedreiecks und des Areals westlich der Turnierstrasse in die Dienstleistungs- und Gewerbezone. Das Geleisedreieck wird neu der Bauklasse 6 zugewiesen. Schliesslich werden vier kleinere Areale an der Freiburg- und der Weissensteinstrasse in die GG-Zone umgezont.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Planungsentwurf zur Mitwirkung aufzulegen. Der Erlass der Planung fällt in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten, da mit dem Nutzungszonen- und Bauklassenplan sowie dem Lärmempfindlichkeitsstufen-Plan Teile der Grundordnung geändert beziehungsweise neu erlassen werden.

Informationsdienst der Stadt Bern

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