Verordnung über die Entgelte für nicht hoheitliche Leistungen der Stadtverwaltung Bern
Die neue Verordnung regelt die Entgelte aller Direktionen der Stadtverwaltung, mit Ausnahme der Entgelte für Raumnutzung im Bereich der Direktion für Bildung, Umwelt und Integration (BUI). Diese werden im Hinblick auf die Zentralisierung der Raumbewirtschaftung überprüft und neu geregelt.
Die Verordnung, die per 1. April 2001 in Kraft tritt, lehnt sich in ihrer Formulierung an das Gebührenreglement an und stellt damit grösstmögliche Einheitlichkeit im Abgaberecht her.